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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2004 - L 17 U 65/04   

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https://dejure.org/2004,17694
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2004 - L 17 U 65/04 (https://dejure.org/2004,17694)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.08.2004 - L 17 U 65/04 (https://dejure.org/2004,17694)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. August 2004 - L 17 U 65/04 (https://dejure.org/2004,17694)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2004 - L 17 U 65/04
    Dabei muss der Zusammenhang zwischen dem Arbeitsunfall und dem Gesundheitsschaden, dessen Entschädigung begehrt wird, zwar nicht nachgewiesen, aber hinreichend wahrscheinlich gemacht sein; die bloße Möglichkeit reicht nicht aus (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 38; BSG Urteil vom 22.08.2000 -B 2 U 34/99 R-; Mehrtens, a.a.0. Rdnr. 10.1).

    Dieser Zusammenhang ist unter Zugrundelegung der herrschenden unfallmedizinischen Lehrauffassung, die bei der Zusammenhangsbeurteilung zu beachten ist (vgl. BSG, Urteil vom 20.09.1977 = MESO B 30/51 und Urteil vom 12.11.1986 - 9 b RU 76/86 - Plagemann/ Hontschik, Medizinische Begutachtung im Sozialrecht, 3. Aufl., S. 27), erst dann gegeben, wenn mehr für als gegen den Zusammenhang spricht und ernste Zweifel einer anderen Verursachung ausscheiden (BSG, Breithaupt 1963, 60, 61; BSGE 32, 303, 309; 45, 285, 286).

  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 34/99 R

    Berufskrankheit, Tatbestandsmerkmal der Aufgabe aller Tätigkeiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2004 - L 17 U 65/04
    Dabei muss der Zusammenhang zwischen dem Arbeitsunfall und dem Gesundheitsschaden, dessen Entschädigung begehrt wird, zwar nicht nachgewiesen, aber hinreichend wahrscheinlich gemacht sein; die bloße Möglichkeit reicht nicht aus (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 38; BSG Urteil vom 22.08.2000 -B 2 U 34/99 R-; Mehrtens, a.a.0. Rdnr. 10.1).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2004 - L 17 U 65/04
    Die Gewährung von Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines Arbeitsunfalles setzt voraus, dass die versicherte Tätigkeit, das Unfallereignis und der geltend gemachte Gesundheitsschaden mit Gewissheit bewiesen sind (BSGE 58, 80, 83, 61, 127, 130; 63, 270, 271; Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung [Handkommentar] § 8 SGB VII Rdnr. 10).
  • BSG, 08.12.1988 - 2/9b RU 66/87
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2004 - L 17 U 65/04
    Derartige Gutachten können im Wege des Urkundsbeweises verwertet werden und - wenn sie überzeugend begründet sind - nach der Rechtsprechung des BSG, der der erkennende Senat folgt, auch alleinige medizinische Grundlage der gerichtlichen Entscheidung sein (BSG SozR § 128 SGG Nr. 66; BSG, Urteile vom 08.12.1988 - 2/9 b RU 66/87 und vom 06.04.1989 - 2 RU 55/88 - Meyer-Ladewig, a.a.O.; Krasney/Udsching, Handbuch des Sozialgerichtlichen Verfahrens, 3. Aufl., Abschn. III, Rdnnr. 49, 50).
  • BSG, 06.04.1989 - 2 RU 55/88
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2004 - L 17 U 65/04
    Derartige Gutachten können im Wege des Urkundsbeweises verwertet werden und - wenn sie überzeugend begründet sind - nach der Rechtsprechung des BSG, der der erkennende Senat folgt, auch alleinige medizinische Grundlage der gerichtlichen Entscheidung sein (BSG SozR § 128 SGG Nr. 66; BSG, Urteile vom 08.12.1988 - 2/9 b RU 66/87 und vom 06.04.1989 - 2 RU 55/88 - Meyer-Ladewig, a.a.O.; Krasney/Udsching, Handbuch des Sozialgerichtlichen Verfahrens, 3. Aufl., Abschn. III, Rdnnr. 49, 50).
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